Die Zörbiger Saftbahn

Pressemeldung vom 23.03.2016


Teilerfolg für Zörbiger Bahnhofskäufer

Oberverwaltungsgericht erklärt eine Veränderungssperre der Stadt für unwirksam.

Die Stadt Zörbig hatte vor zwei Jahren eine sogenannte Veränderungssperre rund um das Bahnhofsareal in der Ortsmitte verhängt. Mit diesem Schritt wollte sich die Kommune Planungssicherheit für ein dort angedachtes Wohngebiet verschaffen. Denn eine Veränderungssperre verbietet bauliche Maßnahmen im betroffenen Areal.
Gegen diese Veränderungssperre ist der Bahnhofskäufer Felix Herbsleb vor Gericht gezogen. Und er bekam jetzt Recht: Die Sperre ist unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg feststellte. Dabei nannte es zwei Gründe: Zum einen sei beim Erlass der Veränderungssperre die Planung der Kommune für eine weitere Entwicklung des Areals zu unkonkret gewesen. Zum anderen widersprächen deren Wohnungsbauabsichten dem Dasein der immer noch nutzbaren Bahnschienen. Verkürzt: Über aktive, gewidmete Gleise kann kein Bebauungsplan für ein Wohngebiet gelegt werden. „Die Kommune durfte das Gebiet an dieser Stelle nicht planen“, verdeutlicht Gerichtssprecherin Kristina Kubon.
Herbslebs Anwalt teilte bereits 2014 mit, dass die Rechtsgrundlagen der Stadt Zörbig unter anderem beim Bebauungsplan für das Gebiet und der Veränderungssperre fraglich seien.
So lange läuft auch schon die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und der Kommune. Beide Seiten stritten vor unterschiedlichen Gerichten um ihre Interessen. In der Vergangenheit hatte Herbsleb bereits Recht bekommen, dass die Kommune beim Bahnhof unrechtmäßig ihr Vorkaufsrecht ausübte. Mit einer in diesem Zusammenhang erhobenen Schadensersatzklage unterlag der Bahnhofs-Investor jedoch vor Gericht.
Das Urteil des OVG zur Veränderungssperre ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Gericht eine Revision nicht zu. Dagegen kann aber nach Angaben der Gerichtssprecherin noch Beschwerde eingelegt werden.

Mitteldeutsche Zeitung „ Bitterfelder Zeitung“, Zörbig/Magdeburg/MZ, Ausgabe 23.03.2016

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