Die Zörbiger Saftbahn

Pressemeldung vom 01.09.2024


Strecke Bitterfeld-Zörbig

Die Strecke Bitterfeld-Zörbig ist bekanntlich das verbliebene Reststück der einst nach Stumsdorf weiterführenden „Saftbahn“. Seit dem 01.01.05 steht sie in Pacht durch die „Zörbiger Infrastruktur Gesellschaft mbH (ZIG)“, die sich zu 100% im Eigentum der Stadt Zörbig befindet, und schließt in Bitterfeld in km 2,691 an die Infrastruktur der Regiobahn Bitterfeld (RBB) an, mit der auch ein Vertrag zur Infrastrukturbetreuung besteht. Betrieben wird die Infrastruktur Bitterfeld-Zörbig nach BOA. Einziger aktueller Kunde ist die VERBIO Ethanol Zörbig GmbH & Co. KG, die Getreide im Eingang empfängt und i Ausgang Ethanol versendet. Nach Ansiedlung dieses Unternehmens und der Pachtung durch die ZIG hatte man 2005 den Güterverkehr auf der Strecke wiedereröffnet. Beginnend Ende 2022 wurden die Gleisanlagen am und im Werk aufgrund gestiegenen Aufkommens um je ein zusätzliches Verlade- und Abstellgleis erweitert und Ende Januar 2024 dem Betrieb übergeben.
Seit 2018 wird dagegen über einen Anschluss des Industriegebietes „Stakendorfer Busch“ mit der neuerrichteten Wellpapierfabrik der Progroup PM3 GmbH in Sandersdorf debattiert. Dies war bereits bei Bau des Werkes fest eingeplant. Mittlerweile ist zwar schon jahrelang klar, dass der Anschluss nicht von der RBB-Infrastruktur aus, sondern über einen Anschluss an die „Saftbahn“ bei km 8,0 bzw. 8,3 (als Gleisdreieck) erfolgen soll, doch erst im Mai 2023 erging die Baugenehmigung. Passiert ist seitdem jedoch nichts sichtbares. Zuschüsse für den Bau über den Fördermitteltopf „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ des Landes Sachsen-Anhalt wurden im Märt 2018 dem Zweckverband „Technologiepark Mitteldeutschland“ als zukünftigem Betreiber in Aussicht gestellt. Auf eine kleine Anfrage von MdL Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), warum bisher keine Förderung ergangen sei, antwortete die Landesregierung am 09.11.2023 (Drs. 8/3339) und teilte mit: „Zum Antrag des Zweckverbandes konnte zum 31.Dezember 2022 keine Bewilligungsreife festgestellt werden, sodass eine Bewilligung erst nach dem Jahr 2023 möglich ist.“ An welchen konkreten Punkten die Bewilligungsreife scheitert, wurde nicht angeführt. Neben dieser Begründung wird jedoch auch darauf verwiesen, dass eine Priorisierung von Projekten erfolgen müsse und die Genehmigung in zeitlicher Reihenfolge erfolge. Gleichzeitig erging der Hinweis, dass das „Kontigent [der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Anm. d. Verf.] dieses Jahres […] nicht für alle diese bewilligungsreifen Anträge ausreichen [würde].“
Daraus kann man unter Umständen herauslesen, dass sich die Förderung wohl noch weiter verzögern kann, wenn hier schon ein Rückstand aus bereits 2022 vollständigen bzw. bewilligungsreifen Projekten bestand (Stand: 30.06.2024).

BAHN-REPORT, Ausgabe 05/2024 Sep.-Okt., Red. Pinchas Unglaub

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