ERFORDERNIS DER PLANÄNDERUNG:
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Stakendorfer Busch" basiert auf der von der Stadt Sandersdorf-Brehna am 08.03.2013 in Kraft gesetzten Bebauungsplansatzung. Seit Mai 2013 gehört das Plangebiet zur Planungshoheit der Stadt Sandersdorf-Brehna und wird durch den Zweckverband Technologiepark Mitteldeutschland betreut.
Bereits am 17.07.2016 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes rechtswirksam, eine 2. Änderung erhielt mit Datum vom 14.05.2021 Rechtswirksamkeit, die 3. Änderung wurde am 22.10.2021 im Amtsblatt bekannt gemacht und an diesem Tage rechtswirksam.
Der Bebauungsplan "Am Stakendorfer Busch" schafft Baurecht für industriell-gewerblich zu nutzende Areale. In diesem Sinne hat der Zweckverband Technologiepark Mitteldeutschland vorgesehen, die Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes "Am Stakendorfer Busch" durch ein Industriestammgleis und ergänzende LKW-Warteflächen zu komplettieren. Neben den beiden vorgenannten Änderungsgegenständen ist ein weiterer Gegenstand der Planänderung eine Flächenerweiterung für industriell-gewerbliche Nutzung im südwestlichen Teil des Bebauungsplanes und die Umwandlung anteiliger, bislang als Industriegebiet festgesetzter Splitterflächen (nach Einfügung der Gleistrasse) in Grünflächen, da diese als Randflächen im Ergebnis der Integration des Industriestammgleises sich fernerhin einer eigenständigen industrie-gewerblichen Nutzung entziehen. Der Standort ist hinsichtlich seiner Lage nahe der Autobahnanschlussstelle Bitterfeld-Wolfen der BAB und der Bundesstraße 183 unmittelbar an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden, was ihm eine hohe Attraktivität für gewerbliche Nachfrager verleiht.
Die vorgenannten Änderungsgegenstände als Ausdruck dieser Nachfrage tragen zur weiteren Attraktivierung des Plangebietes bei, wie mit der 4. Änderung beabsichtigt, so dass die jeweiligen Flächen eine zügige Vermarktung/Bebauung erfahren dürfen. Durch den Bau neuer Eisenbahninfrastruktur werden die Voraussetzungen geschaffen, die Transportkapazitäten anteilig von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Es ist daher vorgesehen, neben den Zuführungsgleisen im hiesigen Plangebiet auch eine Übergabegruppe, bestehend aus 2 parallel geführten Gleisen zur Aufnahme von Ganzzügen sowie (insgesamt) 6 Weichen zu errichten.
PROJEKTBESCHREIBUNG „Industriestammgleis“:
Das an die Strecke 6832 im Bereich km 8,0 über ein Gleisdreieck angebundene Industriestammgleis erreicht von Süden das Plangebiet und führt zur sogenannten Übergabegruppe. Dieser Gleisabschnitt entlang der südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes dient der Bereitstellung von Ganzzügen bzw. Wagengruppen. Deswegen verläuft hier ein zweites Gleis, um entsprechende Rangiervorgänge zu ermöglichen. Westlich der Übergabegruppe schließt sich ein weiteres ca. 1.250 m langes Gleisstück in Richtung Nordwesten an, quert hierbei die Straße auf der "Sonnenseite" und ermöglicht u. a. den späteren Anschluss der Gleisanlagen der bereits bestehenden Papierfabrik.
Im Rahmen der Realisierung der Gleisanlage ist vorgesehen, diese bis auf den Bahnübergang mit der Straße "Auf der Sonnenseite" als Querschwellengleis auszubilden. Im Bereich des Bahnübergangs ist im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes der Einbau von Gleistragplatten aus Beton vorgesehen. Zudem erhält der Bahnübergang eine technische Sicherung. Die Gleistrasse wird als (zukünftig) planfestgestellte Gleisanlage nach Eisenbahnrecht in die 4. Änderung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen.
Das Genehmigungsverfahren für den Bau des Industriestammgleises ist in Vorbereitung. Die Einreichung der Genehmigungsunterlagen beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt durch den Zweckverband Technologiepark Mitteldeutschland. Die Gleisplanung erfolgt wie vor nach Planfeststellungsrecht und wird in dieser Form in die Bebauungsplanung nachrichtlich übernommen. Für das Planfeststellungs-verfahren ist bereits ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt worden, welche die Anforderungen gemäß Bundes-naturschutzrecht hinsichtlich der Eingriffsregelung und des Artenschutzrechtes bewältigen.
Für die Gleisanlage ist bereits die am Standort befindliche Papierfabrik als Nutzer avisiert. Des Weiteren entsteht ein Logistikcenter, welches ebenfalls den Gleisanschluss benötigt. Die Anbindung der vorgesehenen Gleisanlage erfolgt an das öffentliche Gleisnetz der durch die Zörbiger Infrastrukturgesellschaft betriebenen Strecke 6832 Bitterfeld-Zörbig (-Stumsdorf). In der Betriebsstelle Bitterfeld-Nord erreicht die Bahn dann das öffentliche Netz der Deutschen Bahn Netz AG.
Durch die Integration der Gleisanlage in das Industriegebiet „Stakendorfer Busch“ wird den Investoren die Möglichkeit gegeben, die benötigten Stoffe/Produkte auf dem Schienenweg zu transportieren. Die Übergabegleise werden so angeordnet, dass zukünftige Kunden die Gleisinfrastruktur direkt nutzen bzw. weitere Gleisanlagen betrieblicher Art anbinden können.
[Update 01/2023]
Eine Erweiterung des Industriestammgleises mit einer zusätzlichen Weiche in Richtung Norden, zur späteren Erschließung des Gewerbeparks nahe der Bundesstraße B183, lehnten die Stadträte von Sandersdorf-Brehna nach einer Diskussion und Abstimmung am 18.01.2023 ab. Vor allem die Ortschaft Heideloh befürchtete eine Zunahme des Lärms durch den Bahnbetrieb.
Projektumsetzung: vsl. in 2024/2025 nach Fördermittelbewilligung
Bildergalerie / Beschreibung <
Grafik Gleisverlauf/Anbindung | Grafik Gleiserweiterung | Anbindungsstelle Gleisdreieck |
Standort Übergabegleise | MZ-Bericht v. 21.11.23 |