Die Zörbiger Saftbahn

Pressemeldung vom 21.12.2015


Bahnhof Zörbig wieder vor Gericht

Kläger fordert im zweitinstanzlichen Verfahren Schadensersatz von der Stadt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg beschäftigt sich heute mit einer Schadensersatzklage zum Zörbiger Bahnhof. Der Käufer des Gebäudes, Felix Herbsleb, fordert von der Stadt Schadensersatz in Höhe von 64.000 Euro, wie das OLG mitteilte. „Er stützt diese vermeintliche Forderung darauf, dass die Stadt zu Unrecht versucht habe, ein Vorkaufsrecht an einem von ihm erworbenen Grundstück auszuüben“, erklärte OLG-Sprecher Henning Haberland. „Dadurch sei der Eigentumsübergang auf ihn verzögert worden, woraus der geltend gemachte Vermögensschaden entstanden sei.“
Das OLG ist bereits die zweite Instanz, die in der Sache entscheidet. In erster Instanz unterlag Herbsleb vor dem Landgericht Dessau. Die Begründung: Es bestehe kein Schadensersatzanspruch, da die Kommune das Vorkaufsrecht nicht schuldhaft pflichtwidrig ausgeübt habe. „Das Handeln der Stadt lasse sich mit einer vertretbaren Rechtsauffassung begründen und sei deswegen nicht geeignet, einen Schadensersatzanspruch auszulösen“, gab Sprecher Haberland Einblick in die damalige Entscheidung.
Der Investor hatte das Bahnhofsgrundstück vor zwei Jahren gekauft und will das Gebäude wieder herrichten. Die Stadt Zörbig versuchte damals, ihm zuvorzukommen und über das Vorkaufsrecht das Areal für sich zu sichern. Denn die Kommune wollte dort Wohnungen entstehen lassen. Dass daraus aber nichts werden kann, entschied 2014 das Verwaltungsgericht Halle. Die Kommune hatte nach Auffassung der Richter ihr Vorkaufsrecht zu Unrecht ausgeübt – sie musste deshalb das Grundstück an Herbsleb abtreten.
Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg beschäftigt sich in den nächsten Monaten mit dem Zörbiger Bahnhof. In einem Normenkontrollverfahren geht es um eine von der Stadt verhängte Veränderungssperre. Sie gilt dem Areal rund um den Bahnhof. Damit wollte sich die Kommune mehr Planungssicherheit für ihr Wohnvorhaben verschaffen. Die mündliche Verhandlung am OVG findet am 17. Februar statt.

Mitteldeutsche Zeitung „ Bitterfelder Zeitung“, Zörbig/MZ, Ausgabe 21.12.2015, von Stefan Schröter

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