Die Zörbiger Saftbahn

Pressemeldung vom 23.12.2015


Bahnhof-Kläger zieht Berufung zurück

Investor erhält keinen Schadenersatz

Der Käufer des Zörbiger Bahnhofs, Felix Herbsleb, hat seine Berufung gegen ein Landgericht-Urteil am Montag zurückgenommen. Während der Verhandlung im Oberlandesgericht Naumburg verdeutlichte ihm das Gericht, dass sein Schadensersatz-Begehren gegenüber der Stadt Zörbig auch in zweiter Instanz wenig Aussicht auf Erfolg hat. Daraufhin zog der Kläger seine Berufung zurück. Es ging um 64000 Euro, die Herbsleb nach dessen Auffassung durch die Verzögerungen beim Kauf des Bahnhofs entstanden sind. Bevor er das Areal kaufen konnte, stritt er sich vor Gericht mit der Stadt Zörbig um das Grundstück. Dieses Verfahren gewann Herbsleb.

Mitteldeutsche Zeitung „ Bitterfelder Zeitung“, Zörbig/MZ/STSC, Ausgabe 23.12.2015

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